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Rechtliches & Transparenz

Auftragsbearbeitungs­vereinbarung: Einsatz von SekMate an Schulen (Schweiz)

Fassung vom 1. November 2026. Dies ist der Standard-Vertragstext, den die zuständige Stelle einer Schule (z. B. Schulleitung oder Schulbehörde) vor dem Einsatz von SekMate im Unterricht abschliesst, kein Entwurf zum individuellen Ausfüllen. Die Registrierung einer Lehrperson schliesst diese Vereinbarung nicht ab.

Standard-Vertragstext, keine Einzelfall-Rechtsberatung

Dieser Text gilt einheitlich für alle Schulen, die SekMate im aktuellen Testbetrieb einsetzen. Er beschreibt die Zusammenarbeit nach bestem Wissen und orientiert sich an den Anforderungen von Art. 9 des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) an die Auftragsbearbeitung, ersetzt aber keine individuelle rechtliche Prüfung durch die Datenschutzverantwortliche Person der Schule. Für abweichende oder ergänzende Regelungen: Kontakt siehe unten.

1. Vertragsparteien

Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen der Schule, deren zuständige Stelle sie gemäss Abschnitt 9 abschliesst (nachfolgend „Schule“), und Sebastian Ehm, Schmittenstrasse 18, 8280 Kreuzlingen, Schweiz, Betreiber von SekMate (nachfolgend „Betreiber“).

2. Gegenstand und Umfang

Der Betreiber stellt der Schule die Plattform SekMate zur Verfügung, mit der Lehrpersonen eigene Lernassistenten aus KI-Sprachmodellen für ihren Unterricht zusammenstellen können. Für die Bearbeitung personenbezogener Daten von SchülerInnen im Rahmen dieser Nutzung bearbeitet der Betreiber Personendaten im Auftrag der Schule; die Schule bleibt verantwortliche Stelle.

Umfang: alle Lernassistenten und Freigabelinks von Lehrpersonen dieser Schule, deren SekMate-Konten die Schule gegenüber dem Betreiber für den Unterricht bestätigt hat (siehe Abschnitt 3).

Zeitraum: Diese Vereinbarung beginnt mit ihrem Abschluss gemäss Abschnitt 9 und gilt unbefristet, kündbar gemäss Abschnitt 7.

Testbetrieb: Es gelten zusätzlich die öffentlich auf sekmate.ch einsehbaren Nutzungsbedingungen, insbesondere: keine besonders schützenswerten Personendaten in Unterlagen oder im Chat, nur rechtmässig nutzbare Unterrichtsmaterialien.

3. Zuständigkeiten und Ansprechpersonen

Die Schule benennt beim Abschluss eine Ansprechperson. Lehrpersonen der Schule setzen SekMate im Rahmen dieser Vereinbarung ein, sobald die Schule ihre Konten gegenüber dem Betreiber für den Unterricht bestätigt hat; erst dann schaltet der Betreiber deren Freigabelinks für SchülerInnen frei. Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit auf Schulebene; Ansprechperson auf Seiten des Betreibers ist Sebastian Ehm (siehe Impressum).

Einsatz mit SchülerInnen und Einwilligung der Eltern: Die Schule erlaubt mit dem Abschluss dieser Vereinbarung den Einsatz von SekMate mit SchülerInnen. Sie informiert die SchülerInnen und deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und holt deren Einwilligung ein, wo der von der Lehrperson gewählte Sprachmodell-Anbieter das verlangt (derzeit Mistral für alle Minderjährigen; siehe Datenschutzerklärung, Abschnitt Jugendschutz und Aufsicht). Die Lehrpersonen bestätigen das vor dem Einschalten des Zugriffs für SchülerInnen in SekMate. Für SekMate bestätigt die Schulleitung den Einsatz mit SchülerInnen ausdrücklich bei der Bestätigung dieser Vereinbarung (Abschnitt 9); Mistral steht für SchülerInnen auf SekMate nicht zur Verfügung.

4. Sicherheitsmassnahmen

Betreiber: Hosting der Datenbank (Konten, Wissenssammlungen, Vektoren) bei Railway, Serverstandort Amsterdam (Niederlande, EU); Railway ist ein US-Unternehmen und verarbeitet laut Vertrag primär in den USA, abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln mit Anpassungen für die Schweiz. Verschlüsselte Übertragung (HTTPS/TLS) für alle Zugriffe. Zugriff auf Konto- und Wissensdaten nur für die jeweilige Lehrperson selbst; kein Zugriff durch andere Lehrpersonen oder Schulen. Passwörter der Lehrpersonen-Konten werden als Hash, nicht im Klartext gespeichert. Täglicher, vom Datenbank-Volume unabhängiger Datenbank-Export (Backup) mit einer Aufbewahrungsdauer von 30 Tagen, bei Railway (Amsterdam) und als verschlüsselte Zweitkopie bei Infomaniak Swiss Backup (Schweiz); den Schlüssel dazu hat nur der Betreiber. Auftragsverarbeitungsverträge mit allen eingesetzten Anbietern; Einzelheiten auf der Datenschutz-Seite.

Schule / Lehrperson: Zugangsdaten zum eigenen Konto werden nicht an Dritte weitergegeben. Freigabelinks werden nur an die vorgesehene Klasse weitergegeben. Es werden nur Unterrichtsinhalte hochgeladen, an denen die Lehrperson die nötigen Rechte hat. SchülerInnen werden vor der Nutzung darauf hingewiesen, keine besonders schützenswerten Personendaten in den Chat einzugeben.

5. Auskunfts- und Löschrechte

Die Schule bzw. betroffene Personen (z. B. Erziehungsberechtigte im Namen von SchülerInnen) können jederzeit Auskunft über gespeicherte Daten verlangen oder deren Löschung beantragen. Die Anfrage erfolgt per E-Mail an info@sekmate.ch unter Angabe des betroffenen Kontos bzw. der betroffenen Wissenssammlung. Der Betreiber bearbeitet solche Anfragen innerhalb eines Monats. Löschfristen sowie weitere Details zur Aufbewahrung sind auf der Datenschutz-Seite beschrieben.

6. Vorgehen bei Datenschutzvorfällen

Bei einem Datenschutzvorfall (z. B. unbefugtem Zugriff auf Konto- oder Wissensdaten) informiert der Betreiber die Ansprechperson der Schule unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden. Die Meldung enthält: Art des Vorfalls, betroffene Datenkategorien, ergriffene Sofortmassnahmen sowie eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen.

Die Schule entscheidet in Absprache mit dem Betreiber, ob und wie betroffene SchülerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte informiert werden. Bei einem Vorfall mit hohem Risiko für betroffene Personen meldet der Betreiber diesen zusätzlich dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), soweit das Schweizer Datenschutzgesetz das verlangt.

7. Laufzeit, Kündigung, Änderungen

Diese Vereinbarung gilt ab dem in Abschnitt 2 genannten Zeitpunkt unbefristet. Beide Parteien können sie mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen, die Schule durch formlose E-Mail an info@sekmate.ch, der Betreiber durch Mitteilung an die beim Abschluss benannte Ansprechperson der Schule.

Der Betreiber kann diese Vereinbarung anpassen, wenn sich der Dienst wesentlich weiterentwickelt; wesentliche Änderungen werden auf dieser Seite mit aktualisiertem Stand-Datum sowie, soweit technisch möglich, per E-Mail an registrierte Lehrpersonen mitgeteilt. Eine Kündigung berührt nicht das Recht der Schule auf Auskunft oder Löschung bereits gespeicherter Daten gemäss Abschnitt 5.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers.

9. Abschluss dieser Vereinbarung

Diese Vereinbarung kommt zustande, wenn eine für die Schule dazu berechtigte Person (z. B. Schulleitung oder zuständige Schulbehörde) sie gegenüber dem Betreiber schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des oben genannten Stand-Datums bestätigt. Die Registrierung einer Lehrperson oder das Anklicken einer Checkbox bei der Kontoerstellung schliesst diese Vereinbarung nicht ab. Der Betreiber hält Datum, Fassung, die abschliessende Person und die benannte Ansprechperson fest und bewahrt die Bestätigung auf.