Rechtliches & Transparenz
Datenschutz — wo liegen deine Daten?
Diese Seite erklärt in einfacher Sprache, was mit hochgeladenen Unterrichtsinhalten und Chatverläufen passiert, damit du das vor dem Einsatz mit deiner Klasse einschätzen kannst.
Stand: Testphase, keine Rechtsberatung
GymiMate befindet sich im kostenlosen Pilotbetrieb mit Kolleg:innen einzelner Schulen. Diese Seite beschreibt den aktuellen technischen Stand nach bestem Wissen, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung. Vor einem produktiven oder kommerziellen Einsatz mit echten Schülerdaten sollte das durch die Datenschutzverantwortliche Person deiner Schule bzw. eine Fachperson geprüft werden.
Welche Daten werden verarbeitet
Konto-Daten der Lehrperson: Name/E-Mail und Passwort-Hash für Login und Dashboard.
Unterrichtsinhalte: von der Lehrperson hochgeladene Dokumente (Skripte, Lernziele, o. ä.), die für die Lernassistenten durchsuchbar gemacht werden.
Chat-Nachrichten: was Schüler:innen im Chat schreiben und was der Lernassistent antwortet, inklusive optional mitgeschickter Dateien pro Nachricht.
Nutzungsstatistik (Tokenverbrauch): Pro Lehrperson-Konto wird zusätzlich erfasst, wie viele Tokens — die Recheneinheit, nach der Sprachmodelle abgerechnet werden — insgesamt über alle eigenen Lernassistenten hinweg verbraucht wurden, getrennt nach Anthropic (Claude), Mistral und Infomaniak. Erfasst wird dabei je Konto nur eine Gesamtzahl pro Anbieter, nicht aufgeschlüsselt nach Lernassistent, Baustein oder einzelnem Chat, und ohne den Inhalt der Chats selbst zu speichern. Das dient ausschliesslich der internen Kostenkontrolle und der künftigen Ausgestaltung von Abo-Modellen.
Rückmeldungen: Wer über das Formular im Dashboard eine Rückmeldung schickt, dessen Name, E-Mail-Adresse, gewählte Kategorie und Nachrichtentext werden — anders als Chat-Nachrichten — in der Datenbank gespeichert und zusätzlich per E-Mail an das GymiMate-Team weitergeleitet (siehe unten).
Einrichtungsservice: Wer über das Einrichtungsservice-Formular eine Anfrage stellt, dessen Name, E-Mail-Adresse, Schule, Stufe sowie die Angaben zu Klasse/Fach und gewünschten Anweisungen für die Bausteine werden gespeichert. Anders als bei einem normalen Hochladen in eine Wissenssammlung (siehe „Unterrichtsinhalte“ oben) werden dabei die hochgeladenen Unterrichtsunterlagen selbst — nicht nur ihr für die Suche aufbereiteter Inhalt — vollständig gespeichert, solange das GymiMate-Team den Lernassistenten für die anfragende Person einrichtet. Details zur Aufbewahrung und Löschung dieser Dateien stehen weiter unten.
Login-Cookie: Für den eingeloggten Bereich (Dashboard) wird ein rein technisches Sitzungs-Cookie gesetzt, das die Lehrperson angemeldet hält. Darüber hinaus setzt GymiMate keine Tracking- oder Analyse-Cookies und bindet keine Analytics-Dienste ein.
Was nicht in den Chat gehört
Die Eingabe von besonders schützenswerten Personendaten — wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Ansichten, oder Angaben zu privaten Notlagen — in die Chat-Systeme ist untersagt. Ein entsprechender Hinweis wird zusätzlich direkt im Chat-Fenster angezeigt.
Rollenverteilung nach Datenschutzrecht
Für Schüler-Chats und die von der Lehrperson hochgeladenen Unterrichtsdokumente ist GymiMate Auftragsverarbeiter: Verantwortliche Stelle ist die jeweilige Schule bzw. Lehrperson, die über Zweck und Mittel dieser Verarbeitung entscheidet. Massgebend dafür ist die Auftragsverarbeitungsvereinbarung zwischen Schule und GymiMate, die mit der Registrierung automatisch abgeschlossen wird (siehe unten, Abschnitt "Zuständigkeiten bei Vorfällen").
Für das Lehrpersonen-Konto, die Nutzungsstatistik (Tokenverbrauch) und das Feedback-Formular ist GymiMate selbst Verantwortlicher. Rechtsgrundlage dafür ist in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag mit der Lehrperson) für das Konto sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) für Nutzungsstatistik, Feedback-Formular und technische Logs.
Wo diese Daten liegen
Die Datenbank mit Konten, Wissensdatenbanken und den daraus erzeugten Vektoren wird bei Railway gehostet; die von GymiMate eingesetzte Datenbank-Instanz läuft in der Region Amsterdam (Niederlande, EU). Das betrifft nur den Standort dieser konkreten Instanz — Railway als Unternehmen hat seinen Sitz in den USA und kann, etwa für Support, Abrechnung oder über seine eigenen Subauftragsverarbeiter, auch ausserhalb dieser Region verarbeiten. Massgebend dafür ist Railways Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA), einsehbar unter railway.com/legal/dpa. Für das Vektorisieren der Unterrichtsinhalte (Embedding) wird standardmässig Mistral AI genutzt, ein Unternehmen mit Sitz in Frankreich (EU). Railways eigene Infrastruktur (Edge-Proxy) protokolliert laut Anbieter-Dokumentation ausschliesslich technische Metadaten zu Anfragen (u. a. IP-Adresse, Pfad, Statuscode, Zeitstempel), nicht aber deren Inhalt. Chat-Nachrichten oder Datei-Inhalte werden dort nach aktuellem Kenntnisstand nicht mitprotokolliert.
Railway und AhaSend (siehe unten) setzen ihrerseits eigene Subauftragsverarbeiter ein und veröffentlichen dazu jeweils eine eigene, laufend aktualisierte Liste — für eine verbindliche Aussage dazu sind diese Listen massgebend, nicht eine feste Aufzählung auf dieser Seite. Railways Liste ist über dessen Trust Center unter trust.railway.com einsehbar, AhaSends entsprechende Liste über dessen Website.
Chatverläufe legt GymiMate selbst nicht in einer Datenbank ab: Sie werden im Browser gehalten und bei jeder Nachricht zusammen mit der Frage an das für den jeweiligen Lernassistenten gewählte Sprachmodell geschickt. Das gilt auch für optional an eine Chat-Nachricht angehängte Dateien: ihr Inhalt wird beim Senden nur kurz im Arbeitsspeicher des Python-Service ausgelesen, als Text in die jeweilige Nachricht eingefügt und danach nicht weiter aufbewahrt — weder als Datei noch als extrahierter Text. Wählt die Lehrperson dafür Mistral (aktuell mistral-small-latest), läuft diese Verarbeitung über ein EU-Unternehmen. Wählt sie Anthropic (Claude) (aktuell claude-sonnet-5) — aktuell die Voreinstellung — läuft sie über ein Unternehmen mit Sitz in den USA. Anthropics Auftragsverarbeitungsvertrag enthält dafür EU-Standardvertragsklauseln (SCC) sowie ein eigenes, speziell auf die Schweiz zugeschnittenes Addendum (Schweizer Recht, Schweizer Gerichtsstand, FDPIC als zuständige Aufsichtsbehörde) als Absicherung für diese Datenübermittlung. Wählt sie Infomaniak (aktuell google/gemma-4-31B-it), läuft die Verarbeitung über ein Schweizer Unternehmen mit Sitz in Genf, auf dessen eigener Infrastruktur in Genf und Zürich — ohne US-Muttergesellschaft (Hauptaktionärin ist eine gemeinnützige Stiftung), sodass der US Cloud Act hier nicht greift. Für eine rechtlich belastbare Aussage zu Subauftragsverarbeitern und tatsächlichen Server-Standorten sind die jeweils aktuellen Auftragsverarbeitungsverträge (DPA) der drei Anbieter massgebend, nicht allein der Firmensitz. Anthropics und Mistrals DPA sind öffentlich einsehbar unter trust.anthropic.com/resources (Anthropic, als "Data Processing Addendum" gelistet) bzw. legal.mistral.ai/terms/data-processing-addendum (Mistral AI). Infomaniaks Auftragsverarbeitungsvertrag ist kein fester öffentlicher Link, sondern wird als personalisiertes PDF im Kundenbereich (Infomaniak Manager) erzeugt — allgemeine Angaben zu Datensicherheit und DSGVO/DSG-Konformität sind einsehbar unter infomaniak.com/en/legal/confidentiality-policy. Eine kompakte Vergleichstabelle von Speicherort und -dauer für alle drei Anbieter gibt es auf der Unterseite Datenfluss: Claude, Mistral & Infomaniak.
Dass GymiMate selbst keine eigene Chatdatenbank führt (siehe oben), beschreibt ausschliesslich die technische Architektur von GymiMate. Es sagt nichts darüber aus, wie lange Mistral bzw. Anthropic die bei ihnen eintreffenden Chat-Anfragen und mitgeschickten Dokumentenauszüge auf ihrer eigenen Seite speichern — dafür sind ausschliesslich die Angaben der jeweiligen Anbieter massgebend. Gemäss Anthropics Support-Dokumentation zur Datenaufbewahrung löscht Anthropic bei API-Nutzung Ein- und Ausgaben (Chat-Anfragen inklusive mitgeschickter Dokumentenauszüge) standardmässig innerhalb von 30 Tagen; bis dahin werden sie ausschliesslich zur Missbrauchserkennung und Systemüberwachung aufbewahrt. Für das bei GymiMate genutzte Mistral-Konto ist eine Zero-Data-Retention-Vereinbarung bestätigt aktiv: Inputs und Outputs werden nach der Verarbeitung nicht über die für die Antwortgenerierung nötige Dauer hinaus gespeichert. Für Infomaniak gilt laut dessen eigener Dokumentation ebenfalls, dass eingegebene Texte nicht gespeichert werden — eine unterschriebene Zero-Data-Retention-Vereinbarung wie bei Mistral liegt für Infomaniak aktuell nicht vor, massgebend ist hier die eigene Angabe des Anbieters.
Für die Nutzung über die Programmierschnittstelle (API) — so wie GymiMate alle drei Anbieter einsetzt — werden Chat-Anfragen nicht für das Training der jeweiligen Sprachmodelle verwendet. Anthropics öffentliche Richtlinie schliesst das für die API-Nutzung standardmässig aus. Mistrals Auftragsverarbeitungsvertrag erlaubt eine Nutzung für eigenes Modelltraining nur, sofern kein Opt-out erfolgt ist — dieser Opt-out ist im für GymiMate genutzten Mistral-Konto aktiv gesetzt. Infomaniak gibt an, eingegebene Texte weder für das Training eigener Modelle noch zur Verbesserung der eigenen Dienste zu nutzen.
Kommt es bei einer Anfrage wiederholt zu einem technischen Fehler des gewählten Sprachmodells (z.B. einer kurzfristigen Überlastung beim Anbieter), wechselt die Anfrage automatisch zu einem Ausweich-Modell desselben Anbieters — bei Mistral (aktuell ministral-8b-2512), bei Anthropic (aktuell claude-haiku-4-5-20251001), bei Infomaniak (aktuell Qwen/Qwen3.5-122B-A10B-FP8). Der Anbieter selbst wechselt dabei nie, die Angaben zu Firmensitz und Auftragsverarbeitung oben gelten also unverändert auch für diesen Fall.
Um Rechenaufwand und Kosten zu reduzieren, dürfen Teile einer Anfrage — insbesondere die Systeminstruktionen und mitgeschickten Unterlagenauszüge, die sich innerhalb eines Gesprächs meist wiederholen — bei Mistral und Anthropic für kurze Zeit (üblicherweise wenige Minuten) zwischengespeichert werden ("Prompt Caching"), damit sie bei der nächsten Nachricht desselben Gesprächs nicht erneut verarbeitet werden müssen. Das ändert nichts daran, welches Unternehmen die Daten verarbeitet — nur, dass ein Teil der Anfrage dort kurzzeitig zusätzlich zwischengespeichert wird. Bei Infomaniak kommt aktuell kein Prompt Caching zum Einsatz — jede Anfrage wird dort vollständig neu verarbeitet.
Für die Bausteine "Themen-Chat" und "Mr. Motivator" gibt es technisch eine Live-Websuche über Anthropic als Rückfalloption, falls die hochgeladenen Unterlagen keine passende Antwort liefern. Während der Testphase ist diese Funktion plattformweit deaktiviert — es wird keine Suchanfrage an Such-Infrastruktur weitergereicht. Details dazu siehe Abschnitt "Websuche" weiter unten.
Aktuell laufen alle Sprachmodell-Anfragen über plattform-eigene API-Zugänge, nicht über einen eigenen Zugang der einzelnen Schule oder Lehrperson.
Rückmeldungen aus dem Dashboard-Formular werden in derselben Datenbank wie die Konten gespeichert. Sie sowie Konto-E-Mails (Bestätigung der E-Mail-Adresse, Passwort-Reset) werden über AhaSend versendet, betrieben von der AhaSend B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (EU). Der Auftragsverarbeitungsvertrag (Stand 27.05.2026) ist einsehbar unter ahasend.com/dpa. Die Verarbeitung erfolgt laut Vertrag grundsätzlich innerhalb der EU/des EWR; nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten innerhalb von maximal 90 Tagen gelöscht. AhaSend setzt eigene Subauftragsverarbeiter für Cloud-Hosting ein: Hetzner Online GmbH (Deutschland/Finnland; optional USA, nur falls dafür eine entsprechende Server-Option gewählt wird — was bei GymiMate nicht der Fall ist), DA International Group Ltd (Bulgarien) und Blix Solutions AS (Norwegen) — alle innerhalb EU/EWR bzw. mit Norwegen als EWR-Mitglied. Während einer anfänglichen Onboarding-Phase neuer Kund:innen wird E-Mail-Inhalt zusätzlich automatisiert durch ein auf AhaSends eigener EU-Infrastruktur betriebenes Sprachmodell auf Verstösse gegen die Nutzungsbedingungen (Spam, Phishing) geprüft; dabei werden laut Vertrag keine Daten an externe KI-Anbieter weitergegeben, und die Prüfung endet nach Abschluss der Onboarding-Phase.
Technische und organisatorische Massnahmen
Die Verbindung zwischen Browser, GymiMate und den eingesetzten Diensten ist durchgehend per HTTPS/TLS verschlüsselt. Passwörter der Lehrpersonen-Konten werden nicht im Klartext, sondern als Hash gespeichert. Der Zugriff ist pro Lehrperson-Konto strikt getrennt: Wissensdatenbanken, Lernassistenten und Freigabelinks einer Lehrperson sind für andere Lehrpersonen-Konten nicht einsehbar. Die API-Keys für Mistral und Anthropic liegen ausschliesslich serverseitig (im Python-Service) und werden nie an den Browser ausgeliefert.
Die Datenbank liegt bei Railway auf einem persistenten Volume, das einen Neustart oder ein Redeploy des Datenbank-Dienstes übersteht. Für Verschlüsselung im Ruhezustand sind Railways eigene Angaben massgebend, siehe dessen Trust Center unter trust.railway.com. Railways eigener Backup-Zeitplan (Scheduled Volume Backups) ist für dieses Volume nicht aktiv — stattdessen läuft ein separater, selbst betriebener Backup-Mechanismus: ein täglicher Datenbank-Export (per pg_dump) wird in einen eigenen, vom Datenbank-Volume unabhängigen Speicher-Bucket geladen; ältere Exporte werden automatisch nach 30 Tagen entfernt. Das schützt zusätzlich vor einem versehentlichen Löschen des Volumes selbst, nicht nur vor Fehlern im laufenden Betrieb.
Löschkonzept: Löscht eine Lehrperson im Dashboard eine Wissensdatenbank oder ein einzelnes Dokument, werden Originaldatei-Inhalt (nur temporär im Arbeitsspeicher der Anfrage vorhanden, nie dauerhaft abgelegt), extrahierter Text, Textabschnitte (Chunks), die dazugehörigen Vektoren (Embeddings) sowie alle Metadaten dazu unmittelbar und vollständig aus der aktiven Datenbank entfernt. Der oben beschriebene tägliche Datenbank-Export (Backup) läuft davon unabhängig weiter: gelöschte Daten können daher noch bis zu 30 Tage lang (die Aufbewahrungsdauer der Backups) in einem älteren, bereits bestehenden Backup enthalten sein, bevor dieses turnusgemäss durch einen neueren Export ersetzt und gelöscht wird.
Websuche
Für die Bausteine "Themen-Chat" und "Mr. Motivator" gibt es technisch eine Internet-Websuche als Rückfalloption, falls die hochgeladenen Unterlagen keine passende Antwort liefern. Während der Testphase ist diese Funktion plattformweit deaktiviert — unabhängig von einer allfälligen Einstellung im Baustein-Editor findet keine Websuche statt, auch nicht als Rückfalloption. Für alle anderen Bausteine (Prüfungsvorbereitung, Text-Abgleich, Lernkarten & Fachbegriffe) war eine Websuche ohnehin nie vorgesehen.
Wird diese Funktion zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert, kann sinngemäss die Fragestellung als Suchanfrage an Such-Infrastruktur weitergereicht werden. Das läuft technisch ausschliesslich über Anthropics eigene Websuche-Funktion — unabhängig davon, welcher Anbieter für die übrige Antwort des Bausteins gewählt ist. Ein separat benannter weiterer Drittanbieter für die Websuche selbst (z. B. eine eigenständige Suchmaschine) wäre damit kein zusätzlicher Datenempfänger.
Haftungsausschluss
Die Lernassistenten basieren auf KI-Sprachmodellen und können inhaltlich falsche oder unvollständige Antworten geben ("Halluzinationen"), auch wenn sie sich auf die hochgeladenen Unterrichtsinhalte stützen sollen. Für die fachliche Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Lehrpersonen und Schüler:innen sollten Antworten kritisch prüfen, insbesondere vor Prüfungen.
Jugendschutz und Aufsicht
Schweiz: Nach unserer Einschätzung gibt es aktuell kein spezifisches Gesetz zu KI-Chatbots im Unterricht — dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern eine eigene, nicht fachanwaltlich geprüfte Einordnung. Ob Schüler:innen einen Lernassistenten ohne direkte Aufsicht nutzen dürfen, ist keine bundesrechtlich geregelte Frage, sondern richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Schule bzw. des Kantons — häufig über die kantonale Bildungsdirektion oder schuleigene Richtlinien zum Einsatz von KI-Tools. Im Zweifel bei der Schulleitung oder der Datenschutzverantwortlichen Person der Schule nachfragen.
Deutschland: Auch hier gibt es nach unserer Einschätzung kein Bundesgesetz, das den Einsatz von KI-Chatbots im Unterricht direkt regelt. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zielt vor allem auf entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte ab und ist bei einem lehrplangebundenen, von der Lehrperson kuratierten Werkzeug wie GymiMate unserer Einschätzung nach in der Regel nicht einschlägig. Ob und wie Schüler:innen ohne direkte Aufsicht damit arbeiten dürfen, ist stattdessen Sache der einzelnen Bundesländer (Landesschulgesetze, schulische Datenschutzbeauftragte) — viele Kultusministerien haben inzwischen eigene Handreichungen zum Einsatz von KI im Unterricht veröffentlicht; im Zweifel dort bzw. bei der Schule nachfragen. Zu erwähnen ist ausserdem Art. 8 DSGVO: Diese Bestimmung betrifft die Einwilligungsfähigkeit von Kindern bei Online-Diensten, die sich direkt an Kinder richten und deren eigene Einwilligung als Rechtsgrundlage einholen (Altersgrenze in Deutschland 16 Jahre) — sie ist eine punktuelle Einwilligungsregel für diesen Fall, keine allgemeine Mindestaltersregel für den Einsatz von KI-Werkzeugen im Unterricht. Da bei GymiMate die Schule bzw. Lehrperson den Zugang einrichtet und nicht die Schüler:innen selbst eine eigene Einwilligung erteilen, greift Art. 8 DSGVO nach unserer Einschätzung typischerweise nicht unmittelbar — im Zweifelsfall trotzdem mit der schulischen Datenschutzbeauftragten Person klären.
Zusätzlich gelten die Nutzungsbedingungen der eingesetzten Sprachmodell-Anbieter (Mindestalter, Nutzung durch Institutionen), die unabhängig von dieser Website massgebend sind.
Zuständigkeiten bei Vorfällen
Bei einem Datenschutzvorfall (z. B. unbefugtem Zugriff auf Konto- oder Wissensdaten) ist Sebastian Ehm (siehe Impressum) die Ansprechperson und für die Meldung sowie eine erste Einordnung zuständig. Die Bearbeitung eines festgestellten Datenschutzvorfalls durchläuft dabei folgende Schritte: Erkennung des Vorfalls, Bewertung des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, Dokumentation des Vorfalls und der getroffenen Massnahmen, Information der betroffenen Schulen bzw. Nutzer:innen, soweit erforderlich, sowie — soweit gesetzlich erforderlich — Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde (in der Schweiz der EDÖB, in der EU die zuständige Datenschutzbehörde).
Für den Einsatz mit einer ganzen Klasse oder Schule reicht die Zustimmung einzelner Lehrpersonen bei der Kontoerstellung allein nicht aus: Vor dem produktiven Einsatz sind die datenschutzrechtlichen Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen Schule und GymiMate zu klären und gegebenenfalls vertraglich zu regeln — insbesondere Zuständigkeiten, Sicherheitsmassnahmen sowie Auskunfts- und Löschrechte der Schule bzw. ihrer Schüler:innen. Das erledigt die Lehrperson direkt bei der Registrierung: Mit der Checkbox für Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung schliesst sie zugleich im Namen ihrer Schule die Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab, ohne ein Dokument separat unterschreiben zu müssen. Der vollständige, verbindliche Vereinbarungstext steht dauerhaft auf dieser Website — je nach anwendbarem Recht als Auftragsbearbeitungsvereinbarung für Schweizer Schulen (DSG) oder als Auftragsverarbeitungsvertrag für deutsche Schulen (DSGVO, Art. 28).
Aufbewahrung, Auskunft und Löschung
Hochgeladene Unterrichtsinhalte und die daraus erzeugten Wissenssammlungen bleiben gespeichert, bis die Lehrperson sie im Dashboard selbst löscht. Chat-Nachrichten werden, wie oben beschrieben, ohnehin nicht in einer eigenen Datenbank abgelegt. Rückmeldungen und Konto-Daten bleiben bestehen, bis eine Löschung gewünscht wird.
Beim Einrichtungsservice gilt eine kürzere Aufbewahrung für die hochgeladenen Unterlagen selbst: Diese werden — anders als bei einer normalen Wissenssammlung — gelöscht, sobald der fertig eingerichtete Lernassistent an das Konto der anfragenden Person übergeben wurde, oder die Anfrage ohne Übergabe geschlossen wird. Nur die übrigen Angaben zur Anfrage (Name, E-Mail, Schule, Klasse/Fach) sowie der Umstand, dass und wann eine Übergabe stattgefunden hat, bleiben zu Dokumentationszwecken bestehen.
Um Auskunft über die zu einer Person gespeicherten Daten zu erhalten oder deren Löschung zu verlangen — z. B. eines Kontos, einzelner Wissenssammlungen, Lernassistenten oder eines Rückmeldungs-Eintrags — genügt eine formlose Anfrage per E-Mail an die unten stehende Kontaktadresse unter Angabe des betroffenen Kontos bzw. der betroffenen Wissenssammlung. Die Anfrage wird von Sebastian Ehm persönlich bearbeitet, innerhalb eines Monats — sowohl für Anfragen, die ausschliesslich dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unterstehen, als auch soweit die DSGVO anwendbar ist (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Für Personen, die ausschliesslich dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) unterstehen, bestehen insbesondere folgende Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, ggf. Einschränkung der Bearbeitung oder Widerspruch dagegen, ggf. Widerruf einer erteilten Einwilligung sowie das Recht, eine Beschwerde beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einzureichen.
Für Personen in Deutschland bzw. der EU, für die die DSGVO gilt, bestehen entsprechend: das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21) sowie — wo die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht — das Recht, diese jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), und das Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).